Presseberichten zufolge ist der sogenannte „Staatstrojaner“ in Baden-Württemberg einsatzbereit. Damit wollen Sicherheitsbehörden zukünftig die Verschlüsselung von Messengern wie WhatsApp und Telegram umgehen, um private Kommunikation mitlesen zu können. Die Piratenpartei hält diesen Grundrechtseingriff für verfassungswidrig und fordert die Landesregierung auf, auf den Einsatz des Staatstrojaners zu verzichten, bis über die laufende Verfassungsbeschwerde des CCC und der Gesellschaft für Freiheitsrechte entschieden wurde.
„Das Abhören verschlüsselter Kommunikation ist ein drastischer Eingriff in die Grundrechte aller Bürger und stellt zudem eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit unserer IT-Infrastruktur dar. Die Landesregierung muss auf den Einsatz des Staatstrojaners verzichten, bis dessen Verfassungsmäßigkeit geklärt ist!“ Borys Sobieski
Die von Grünen und CDU im Rahmen einer Polizeigesetzverschärfung im Jahr 2017 beschlossene „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ („Quellen-TKÜ“) sieht vor, dass Sicherheitsbehörden ein Schadprogramm auf die Geräte der Bürger spielen dürfen, um laufende Kommunikation noch vor der Verschlüsselung mitzulesen.
„Die Behörden sind hier in einem Interessenskonflikt: Eigentlich ist es ihre Aufgabe, IT-Systeme vor Angriffen zu schützen. Für den Einsatz des Staatstrojaners sind sie aber auf offene Sicherheitslücken angewiesen. Anstatt Sicherheitslücken zu schließen werden sie also von den Behörden – und natürlich auch von anderen – ausgenutzt“ Borys Sobieski
Die Piratenpartei fordert deshalb in einer Petition die Rücknahme der Verschärfungen aus der letzten Reform des Polizeigesetzes.