Wir klagen gegen das Landtagswahlrecht!
PIRATEN stehen für eine vielfältige Demokratie, dabei müssen so viele Wählerstimmen wie möglich berücksichtigt werden. Das Wahlrecht verhindert jedoch den Einzug von Kleinparteien in den Landtag von Baden-Württemberg.
Aktuelles
- 15.05.2020: Die Piratenpartei ruft den Petitionsausschuss an
- 22.07.2020: Veröffentlichung der Klageabsicht durch die Piratenpartei und weitere Parteien
- 29.07.2020: Landespressekonferenz zur Klage
- 29.07.2020: Gemeinsame Erklärung der Parteien
- 17.09.2020: Einreichung der Klage
- 02.11.2020: Landespressekonferenz zur Klage
- 05.11.2020: Petitionsausschuss befasst sich mit mehreren Eingaben
- 09.11.2020: Verhandlung der Klage – Klage wird stattgegeben
- 11.11.2020: Die Landtagsfraktionen Grüne, CDU, SPD und FDP bringen den Entwurf 16/9242 ein der eine Reduktion der Unterschriften um 50% vorsieht
- 12.11.2020: Der Landtag stimmt dem Entwurf zu
Kurz und knapp
Zusammen mit die Linke, den Freien Wählern, der ÖDP und die Partei hat die Piratenpartei eine Klage gegen das Landtagswahlrecht in Baden-Württemberg eingereicht. Hintergrund sind die enorm hohen Anforderungen, besonders an Kleinparteien, die in der jetztigen Corona-Pandemie zu einem faktischen Ausschluss der Kleinparteien führen können. Aufstellungsversammlungen können nicht wie gewohnt stattfinden und das Sammeln der benötigten Unterstützungsunterschriften steht mit Kontaktbeschränkungen im Widerspruch.
4 Gründe für eine Änderung des Wahlrechts
- Jungen Menschen eine Stimme geben – Wahlrecht ab 16 Jahren einführen
- Keine Stimmen verschenken – 5% Hürde abschaffen
- Kleinen Bewegungen eine Chance geben – Landeslisten einführen
- Kleine Bewegungen nicht mit Bürokratie erschlagen – Unterstützungsunterschriften abschaffen