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Wie in anderen Bundesländern bereits geschehen, forderte die AfD nun auch in Baden-Württemberg dazu auf, Lehrer und Professoren über Meldeportale zu denunzieren, die angeblich gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen haben sollen. Die Piratenpartei sieht darin neben enormen datenschutzrechtlichen Bedenken eine Form der Aufbringung der Gesellschaft gegeneinander. Bereits mit dem Portal Mein Abgeordneter hetzt hat die Piratenpartei eine vorübergehende Abschaltung eines Meldeportals erreicht und andere Meldeportale mit Zitaten, Fakten und humorvollen Sprüchen gefüllt.
Da innerhalb der AfD weiterhin Bestrebungen bestehen, solche Meldeportale aufzubauen, stellen wir uns an die Seite der betroffenen Lehrer und Professoren. Ob und welche Daten zur Person gespeichert sind, erfährst du über eine Auskunft nach dem Datenschutzgesetz (Datenschutzgrundverordnung oder auch DSGVO), welche an den Betreiber des Meldeportals gesendet werden muss. Hierbei kommen wir ins Spiel: Mit diesem Tool generieren wir diese Anfrage formgerecht und automatisch für Dich, Du musst sie nur noch herunterladen und versenden.
Datenschutzhinweis: Daten, welche du in dieses Formular einträgst, werden nicht auf unsere Server übertragen. Das Formular wird direkt in deinem Browser generiert.
Sinnvoll ist dies vor allem dann, wenn man Grund zur Annahme hat, dass personenbezogene Daten über einen erhoben wurden. Durch die Anfrage erhält man darüber Auskunft, welche Daten gespeichert und verarbeitet werden, ferner, wozu die Daten benötigt werden. Des Weiteren kann man deren Löschung verlangen.
Man kann natürlich auch bloß provisorisch eine Anfrage stellen und geht dabei keinerlei Verpflichtungen ein. Dafür hat man dann von der AfD schriftlich versichert, ob und in welcher Form man in ihren Listen geführt wurde.
Grundsätzlich kannst du dir den Übertragungsweg selbst aussuchen. Egal, ob du die Anfrage per Brief, Mail, Fax, etc. stellst: Sie muss beantwortet werden. Wir empfehlen dir die Briefform, da dabei am wenigsten Daten anfallen. Die Antwort muss dann auch schriftlich erfolgen, was einen höheren Aufwand bedeutet.
Gemäß Art. 12 Abs. 3 DSGVO muss die Anfrage unverzüglich beantwortet werden, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags.
Nach geltendem Recht muss die Anfrage beantwortet werden. Sollte das nicht frist- und formgerecht erfolgen, so kannst Du rechtliche Konsequenzen daraus ziehen.
Das stimmt. Du solltest selber entscheiden, ob du die DSGVO-Anfrage stellen möchtest. Es besteht allerdings keine Rechtsgrundlage für die Speicherung dieser Daten, insbesondere wenn du dem widersprichst.
Du kannst sicherstellen, ob du in Listen der AfD gelandet bist, und Dich gegebenenfalls daraus entfernen lassen. Außerdem setzt du ein Zeichen gegen Denunziation und bereitest der AfD Aufwand. Wenn viele Leute diese Anfragen stellen, kann die AfD diesen Aufwand möglicherweise nicht mehr bewältigen und muss die Portale abschalten.
Nein. Beim Besuch der Seite wird nur deine IP-Adresse für einen kurzen Zeitraum gespeichert, um Missbrauch vorzubeugen. Du kannst Dir sicher sein, dass wir nicht erfahren, wer unseren Dienst in Anspruch nimmt. Das Formular wird lokal auf deinem Gerät generiert, dabei werden keinerlei Daten an uns übertragen.
Neben den Kosten für das Senden des Briefes fallen keine Kosten an. Nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO hat der Verantwortliche diese Informationen grundsätzlich kostenlos zur Verfügung zu stellen. Im Gegenteil kostet Deine Anfrage die AfD: Es fallen direkte und indirekte Kosten für die Beantwortung und das Übersenden einer Antwort zurück an Dich an.