Die Piratenpartei setzt sich für die Trennung von Staat und Religion ein. Um auf die aktuellen Missstände aufmerksam zu machen, veranstalten wir jedes Jahr an Karfreitag in Stuttgart eine Tanzdemo.
Häufig gestellte Fragen
Darum geht es
An Tagen mit Tanzverbot – also dem Verbot von z.B. öffentlichen Tanzveranstaltungen oder bestimmter Filmvorführungen an sogenannten „stillen Feiertagen“ – bestimmen die Kirchen, wie sich alle Menschen zu verhalten haben, egal ob religiös oder nicht. Dies ist in einem säkularen Staat nicht akzeptabel, auch nicht an wenigen Tagen im Jahr. Das Tanzverbot ist vielleicht nicht das drängendste Problem. Es ist aber ein anschauliches Beispiel für die vielen Verstrickungen, die es immer noch zwischen dem Staat auf der einen Seite und den Religionen auf der anderen Seite gibt.
Das kirchliche Arbeitsrecht: Diskriminierung auf Staatskosten
Daraus ergeben sich Probleme, die weit schlimmer sind, als das Verbot von Vergnügungsveranstaltungen. Konkret zeigt sich dies zum Beispiel im Arbeitsrecht, in dem die Kirchen eine Sonderstellung einnehmen. So dürfen Mitarbeiter in sozialen Einrichtungen der Kirchen entlassen werden, wenn sie beispielsweise geschieden oder homosexuell sind. Und das, obwohl bis zu 90% der Gehälter dieser Mitarbeiter vom Staat bezahlt werden. Weiterhin gilt für die Mitarbeiter kirchlicher Einrichtung auch ein Streikverbot. In anderen Betrieben wäre dies undenkbar.
Religionsunterricht: Werbung auf Staatskosten
An praktisch allen Schulen findet ein christlicher Religionsunterricht statt. Damit wird der Kirche eine Bühne gegeben, ihre Inhalte niederschwellig an ein großes, leicht zu beeinflussendes Publikum zu vermitteln. Zudem werden die Religionslehrer vom Staat bezahlt, während der Inhalt des Unterrichts in den Händen der Kirchen liegt. Die Ausbildung der Lehrer findet zwar an den Universitäten statt, deren Lehrstühle wiederum werden aber von den Kirchen besetzt.
Staatsleistungen: Gelddruckmaschine für die Kirchen
Der deutsche Staat – und damit jeder Steuerzahler, egal ob Kirchenmitglied oder nicht – bezahlt beiden großen christlichen Kirchen jedes Jahr einen finanziellen Ausgleich, da den Kirchen zu Beginn des 19. Jahrhunderts im Zusammenhang mit der Säkularisierung Besitztümer enteignet wurden. Die Entschädigung war jedoch nicht dauerhaft vorgesehen. Dennoch werden bis heute insgesamt über 500 Millionen Euro jährlich von den Ländern an die beiden großen christlichen Kirchen gezahlt. Den im Grundgesetz vorgesehenen Rahmen für Staatsleistungen hat der Bund – obwohl seit 1919 durch die Verfassung gefordert – bis heute nicht geschaffen, so dass unzählige, unübersichtliche Verträge mit einzelnen Kirchen bestehen.
Feiertage: Ein Geschenk der Kirchen?
Die meist erhobene Kritik an der Demonstration lautet: Man sei gegen das Tanzverbot, nehme aber gerne die Feiertage mit. Dies ist natürlich zu kurz gedacht – schließlich werden die freien Tage nicht durch die Kirchen zur Verfügung gestellt, sondern durch die Arbeit aller Menschen ermöglicht, nicht nur der religiösen. Es erschließt sich auch nicht, weshalb allein die Tatsache, einer Religion anzugehören, zusätzliche freie Tage rechtfertigen sollte. Eine Reformierung des Feiertagsgesetzes halten die Piraten aber dennoch für sinnvoll.
Breiter Wunsch nach Trennung zwischen Staat und Religion
Es gibt noch viele weitere Beispiele für die Verstrickungen zwischen Staat und Kirche. Kirchensteuer, Rundfunkräte und eben auch das Tanzverbot gehören dazu.