Demokratie, Transparenz und Privatsphäre

Demokratie

Es ist Ziel der Piratenpartei, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jeder einzelnen Person zu stärken. Wir Piraten streben eine gleichberechtigte Teilhabe aller Mitbürgerinnen und Mitbürger an demokratischen Prozessen an.

Es ist in der Gesellschaft des digitalen Zeitalters ein Leichtes, große Mengen an Informationen zu durchsuchen und jedem zugänglich zu machen. Der Austausch von Informationen wird zunehmend einfacher und schneller. Das alles ermöglicht ganz neue und vorher undenkbare Lösungsansätze für die Verteilung von Macht im Land. Vor allem dezentrale Verwaltungen und die unmittelbare Beteiligung an der Politik werden auf diese Weise realisierbar.

Weniger Hürden bei Volksbegehren

Die Piratenpartei steht für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. Daher setzen wir uns auch ganz konkret für eine Förderung von Volksabstimmungen und eine Vereinfachung von Volksbegehren ein.

Für ein Volksbegehren in Baden-Württemberg müssen immer noch Unterschriften von mindestens einem Sechstel der Wahlberechtigten innerhalb von zwei Wochen gesammelt werden. Die Unterschriften müssen auf dafür extra ausgelegten Eintragungslisten in den Gemeinden erfolgen.

Unter diesen Bedingungen verwundert es nicht, dass es hier noch kein einziges erfolgreiches Volksbegehren gab. Im Volksentscheid-Ranking 2013 des Mehr Demokratie e. V. landete unser Bundesland auf dem letzten Platz mit der Note 5,3.

Wir schließen uns den Forderungen dieses Vereins an: Die Sammelfrist soll auf sechs Monate ausgedehnt und die Anzahl der benötigten Unterschriften auf 5 % (zur Zeit ca. 375.000) gesenkt werden. Neben dem Auslegen der Unterschriftenlisten in Amtsräumen soll auch ein freies Sammeln gestattet sein. Wir setzen uns zudem dafür ein, jedes zugelassene Volksbegehren grundsätzlich öffentlich im Landtag zu behandeln. Weiterhin wollen wir bei Volksabstimmungen die Abschaffung oder zumindest die Senkung der Mindestzahl an Ja-Stimmen (Zustimmungsquoren).

Bürgerinnen- und Bürgerentscheide erleichtern

Die Hürden für Bürgerinnen- und Bürgerentscheide sind in Baden-Württemberg sehr hoch und dienen mehr dazu, Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung zu verhindern, anstatt sie zu ermöglichen. Daher wollen wir bei Bürgerinnen- und Bürgerbegehren die Sechs-Wochen-Frist sowie den Kostendeckungsvorschlag streichen. Wir wollen das Unterschriftenquorum auf sechs Prozent und die Obergrenze auf landesweit 10.000 Unterschriften senken. Das manipulative Quorum im Bürgerinnen- und Bürgerentscheid soll vollständig abgeschafft werden.

Bürgerinnen- und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene sollen innerhalb von zehn Monaten nach dem ablehnenden Gemeinderatsbeschluss und, falls möglich, zugleich mit einer Wahl stattfinden. Zudem wollen wir Bürgerinnen- und Bürgerentscheide auf Stadtteilebene ermöglichen.

Streichung des Gottesbezugs aus der Landesverfassung

Ein weltlicher und demokratischer Staat steht für die Achtung von Menschen unabhängig ihrer religiöser Ansichten und für Religionsfreiheit. Wir fordern daher ein Bekenntnis zu allgemeingültigen Werten und eine Streichung des Gottes- und des spezifischen Religionsbezugs aus der Landesverfassung. Wir sind der Auffassung, dass nur ein Staat, der weltanschaulich neutral ist und dies auch in seiner Verfassung zum Ausdruck bringt, glaubwürdig für die Gleichberechtigung von Weltbildern eintreten kann.

Kostenloser Kirchenaustritt

Jeder Mensch sollte unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft selbst bestimmen können. In Baden-Württemberg werden Gebühren von bis zu 60 € für einen Kirchenaustritt verlangt. Wir möchten, dass Eintritt, Austritt und Wechsel der Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften kostenlos sind.

Keine religiösen Symbole in öffentlichen Gebäuden

Das Anbringen von religiösen Symbolen in öffentlichen Gebäuden verletzt die Religionsfreiheit von Angehörigen anderer Religionen und Menschen ohne Religion. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht sowie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt. Wir möchten daher dafür sorgen, dass diese religiösen Symbole aus öffentlichen Gebäuden, vor allem auch den öffentlichen Schulen, entfernt werden.

Gerechteres Wahlsystem

Das in Baden-Württemberg für Landtagswahlen angewandte Wahlsystem mit einer gemeinsamen Stimme für Partei und Direktkandidierende benachteiligt kleine Parteien. Um landesweit wählbar zu sein, muss eine Partei in jedem Wahlkreis Direktkandidatinnen und -kandidaten aufstellen.

Stattdessen möchten wir ein Wahlsystem mit zwei getrennten Stimmen einführen – wie bei der Bundestagswahl und den meisten anderen Landtagswahlen. Dieses Wahlrecht ist außerdem so zu gestalten, dass es nicht länger zu negativen Stimmgewichten kommen kann.

Kommunales Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer

Wir setzen uns für ein kommunales Wahlrecht für diejenigen Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger ein, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Baden-Württemberg soll sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes einsetzen.

Senkung des Wahlalters

Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit 16 Jahren beginnen viele Heranwachsende eine Berufsausbildung. Ihre Lebensumstände werden stark durch Entscheidungen in Kommunen und Land beeinflusst.

Junge Politik ist bedeutet nachhaltige Politik. Noch bestimmt der demografische Wandel die Politik. Deshalb müssen die Belange der kommenden Generationen gestärkt werden. Wir setzen uns für ein kommunales Wahlalter von 14 Jahren und das Wahlrecht auf Landesebene ab 16 Jahren ein. Dadurch wird die Politik die junge Generation entdecken, was auch dem Bildungssystem zu Gute kommt. Zudem gleicht die Herabsetzung des Wahlalters die Nachteile der fünfjährigen Wahlperiode aus: die Mehrheit der Erstwählerinnen und Erstwähler wird dadurch über 18 Jahre alt sein, statt wie bisher über 20 Jahre.

Durch die Senkung des Wahlalters erhöht sich das Interesse junger Menschen an der Politik und an der Demokratie.

Unechte Teilortswahl abschaffen

Wir setzen uns, sofern noch nicht geschehen, für die Abschaffung der unechten Teilortswahl ein. Diese sichert jedem Wohnbezirk bzw. Ortsteil einer Kommune ein Kontingent an Sitzen im Stadt- bzw. Gemeinderat zu. Seit der Gemeindereform in den 1970er-Jahren sind die Orte politisch so weit zusammengewachsen, dass auf diese komplizierte und somit fehleranfällige Sonderregelung verzichtet werden kann. Die Wahlergebnisse der Vergangenheit bestätigen dies. Die unechte Teilortswahl zwingt den Ortsteilen zudem die Beschränkung auf, nur so viel Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeinderat aufzustellen, wie ihnen durch das Kontingent Sitze zugewiesen sind.

In Orten, in denen die Abschaffung der unechten Teilortswahl als strittig angesehen wird, soll hierüber ein Begehren und gegebenfalls ein Entscheid der Bürgerinnen und Bürger stattfinden.

Wahlcomputer

Die Piratenpartei lehnt die Nutzung von Wahlgeräten aller Art (beispielsweise mechanische Wahlmaschinen oder Wahlcomputer) ab. Wahlcomputer sind manipulierbar und die Korrektheit der Wahl könnte nur noch von Expertinnen und Experten nachvollzogen werden. Bei keiner Geräteklasse rechtfertigt der Nutzen die hohen Anschaffungs- und Betriebskosten.

Abschaffung des Mindestalters für Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten

Wir wollen das Mindestalter für das Amt der Ministerpräsidentin oder des Ministerpräsidenten von bisher 35 Jahren aufheben. Die Wahlfreiheit des Landtages soll nicht durch das Alter möglicher Kandidierender eingeschränkt sein.

Transparenz

„Wissen ist Macht“ wird bislang eher als Legitimation dafür verwendet, Wissen für sich zu behalten, abzuschotten und zu monopolisieren. Eine erfolgreiche Gesellschaft des 21. Jahrhunderts muss den Satz erweitern zu „Wissen ist Macht – wenn es allen gehört“. Denn eingesperrtes Wissen ist gesellschaftlich totes Wissen und nutzt zunächst nur denen, die daraus „Kapital“ schlagen.

Umweltschutz-Organisationen, Bürgerrechtsgruppen, Einrichtungen für Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz und viele andere Organisationen und Initiativen, die die Interessen der Bürgerinnen und Bürger vertreten, warten z.B. darauf, dass die öffentliche Verwaltung ihre Informationsschätze teilt und nicht versteckt. Die Piratenpartei versteht sich als Vertretung dieser Gruppen.

Damit Bürgerinnen und Bürger ihrer Kontrollpflicht gegenüber dem Staat nachkommen können, muss dieser offen und transparent aufgestellt sein. Die Demokratie wird gestärkt, wenn mehr Mitwirkungsmöglichkeiten und Einblicke in die Abläufe von Politik und Verwaltung gewährt werden. Durch Einsicht in die Staatsgeschäfte können Korruption, Bürokratie und Lobbyismus erkannt werden. Inkompetenzen und Versäumnisse werden schneller aufgedeckt.

Informationsfreiheitsgesetz

Mit dem Eckpunktepapier “Informationsfreiheit für Baden-Württemberg” hat die grün-rote Landesregierung Ende 2014 einen längst überfälligen Schritt gemacht. Wir bewerten diesen Schritt aber als enttäuschend. Die Piratenpartei kritisiert insbesondere die Kostenregeln, die den Verzicht auf Gebühren nur in besonderen Einzelfällen vorsehen und Gebühren bis zu 200 Euro ohne Rücksprache ermöglichen. Einfache Anfragen müssen grundsätzlich frei von Kosten sein. Der Höchstsatz bei komplexeren Anfragen darf 100 Euro nicht überschreiten. Begrüßenswert ist, dass an den Sektor der Unternehmen der öffentlichen Hand gedacht wurde. Es ist aber wichtig, hier Regelungslücken wie “Standortinteressen” oder “Bereichsausnahmen” – wie für Landesbanken und Rundfunkanstalten – deutlich einzuschränken. Ebenso müssen alle Verträge und Leistungen, die von Privatunternehmen für die Grundversorgung im Auftrag erbracht werden, eingeschlossen werden. Das Informationsfreiheitsgesetz bleibt weit hinter unseren Forderungen zurück.

Wir fordern ein modernes, umfassendes Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild, mit dem Baden-Württemberg nicht mehr hinter den Versprechen eines “neuen Politikstils” oder des “grundsätzlich freien Zugangs” aus dem grün-roten Koalitionsvertrag zurückbleibt.

Veröffentlichungsdienst 2.0

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber sich über geltendes Recht – Vorschriften, Erlasse, Verordnungen oder Entscheidungen – zu informieren, könnte heute wesentlich einfacher sein.

Wir planen eine zentrale Anlaufstelle im Internet, die neben Rechtsprechung und Gesetzgebung auch Verordnungen, Umsetzungsrichtlinien, Berichte, Empfehlungen, Analysen, amtliche Bekanntmachungen, Gesetzesentwürfe und sonstige Drucksachen von Land und Kommunen enthält.

Unser Konzept umfasst auch eine Lizenz, die eine (auch kommerzielle) Weiterverwendung der Texte zulässt. Dabei soll auf Schnittstellen für die automatische Abfrage und die Verwendung von offenen Datenformaten geachtet werden. Von diesem einfachen Zugriff profitieren alle Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen. Auch die Arbeit der staatlichen Stellen (Verwaltung, Gerichte, Landtag) wird durch eine einheitliche Plattform für die Veröffentlichung von Dokumenten und Daten erleichtert.

Vergaberegister zur Korruptionsbekämpfung

Wir wollen ein Vergaberegister schaffen, mit dessen Hilfe bereits auffällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge für die Zeit von fünf Jahren ausgeschlossen werden. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden zur Verfügung stehen, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorbild dienen.

Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten

Die Höhe und Herkunft aller Einnahmen aus Nebentätigkeiten müssen einzeln und in vollem Umfang veröffentlicht werden. Dazu ist ein Modell erforderlich, das über die Regelungen auf Bundesebene hinausgeht. Wir Piraten fordern eine centgenaue Veröffentlichung aller Nebeneinkünfte. Dadurch sollen mögliche Interessenskonflikte erkennbar gemacht werden.

Karenzzeit für Amtsträgerinnen und Amtsträger

Die Verpflichtung der Amtsträgerinnen und Amtsträger gegenüber dem Gemeinwohl darf nicht durch Zuwendungen aus der Wirtschaft untergraben werden.

Ergänzend zu den existierenden Vorschriften für Nebentätigkeiten möchten wir nach Ende der Amtszeit eine Karenzzeit von mindestens drei Jahren einführen. In diesem Zeitraum müssen ehemalige Amtsträgerinnen und Amtsträger eine Erwerbstätigkeit genehmigen lassen, die den ehemaligen Zuständigkeitsbereich betrifft. Ein unabhängiger Ethikrat prüft diese Erwerbstätigkeit und spricht eine öffentliche Empfehlung aus. Falls ehemaligen Amtsträgerinnen und Amtsträgern eine Tätigkeit untersagt wird, wird die Zahlung des Übergangsgeldes auf deren Antrag hin verlängert.

Die Regelung soll für Mitglieder der Landesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Beamtinnen und Beamte und kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte gelten.

Staatssekretärinnen und Staatssekretäre abschaffen

Wir sehen für die Posten politischer Staatssekretärinnen und Staatssekretäre in den baden-württembergischen Ministerien keine Notwendigkeit. Oft genug dient diese Funktion nur dem Postengeschacher, um im Kabinett die parteipolitischen Kräfteverhältnisse widerzuspiegeln. Den Posten der politischen Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre wollen wir daher abschaffen.

Transparente Gesetzgebung

Um die Entstehung von Gesetzen nachvollziehen zu können, wollen wir schon die Referentenentwürfe von Gesetzen sowie das Ergebnis der Verbändeanhörung öffentlich machen. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen Stellung zu Gesetzesvorhaben nehmen können. Wir wollen verhindern, dass die Vertretung von Verbänden oder Unternehmen Gesetze schreibt.

Das Beteiligungsportal der Landesregierung ist in puncto Bürgerinnen -und Bürgerbeteiligung ein vielversprechender Ansatz, der konsequent ausgebaut und vor allem weiter bekannt gemacht werden soll.

Transparenter Haushalt

Die Transparenz im Haushalt des Landes und bei der Verwendung von sonstigen Landesmitteln muss dringend verbessert werden. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sind nicht im erforderlichen Maße gewährleistet. Die Haushalte der überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Stiftungen wie der Landesstiftung sollten unter verstärkter parlamentarischer Kontrolle stehen. Für die Haushaltspläne der Kommunen wollen wir die Pflicht zur Veröffentlichung der Entwürfe und der verabschiedeten Haushaltssatzung einschließlich des Stellenplans in der Gemeindeordnung verankern.

Transparenz bei Besetzung von Ämtern

Wir fordern eine Verbesserung der Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen Aufsichtsgremien. Darunter fallen zum Beispiel die Beigeordneten in Großen Kreisstädten oder Verwaltungsräte. Diese sollen sich vorab nach dem Muster der Vorstellung von EU-Kommissaren im Europäischen Parlament in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten bzw. Bürgerinnen und Bürgern stellen müssen. So wollen wir vermeiden, dass diese Positionen nur nach Kräfteverhältnis der Parteien besetzt werden.

Wir wollen, dass Landrätinnen und Landräte direkt durch die Bevölkerung in den Landkreisen gewählt werden.

Datenschutz

Der Anspruch der Gesellschaft auf Wissen endet dort, wo die Privatsphäre beginnt. Persönlichkeitsrechte wie die informationelle Selbstbestimmung sind Grundpfeiler für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates. Datenschutz ist ein Grundrecht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon 1983 festgestellt, als es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung begründete.

Mit Wandlung zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft gewinnt der Datenschutz an existentieller Bedeutung – für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt. Immer mehr Informationen über unser tägliches Leben liegen heute in elektronischer Form vor und können automatisiert verarbeitet und zusammengeführt werden.

Deswegen gilt es, die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) noch konsequenter in den Vordergrund zu stellen, denn Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht, sondern insbesondere durch organisatorische.

Datenschutz in die Landesverfassung

Wir möchten die Bedeutung des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung auch durch die Verankerung in der Landesverfassung hervorheben.

Stärkung des Landesdatenschutzes

Die PIRATEN setzen sich für einen starken Datenschutz im Land ein. Der Landesdatenschutzbeauftragte ist hierfür mit den notwendigen Mitteln auszustatten. Idealerweise wird ein Landeszentrum für Datenschutz gegründet.

Datenbrief

Die Piratenpartei Baden-Württemberg unterstützt die Idee des Chaos Computer Clubs (CCC), einen Datenbrief gesetzlich zu verankern. Mit dieser Forderung sollen alle Unternehmen, Behörden und Institutionen die personenbezogene Daten erheben, verpflichtet werden, diese mindestens einmal im Jahr den Betroffenen ohne Anfrage zu übermitteln. Dabei soll der gleiche Kommunikationsweg beschritten werden, der auch bisher zum Kontakt mit den betroffenen Personen genutzt wurde.