Umwelt, Energie und Verbraucherschutz

Die Umweltpolitik des Landes Baden-Württemberg leidet darunter, dass sie allzu häufig einseitig kurzsichtigen Wirtschaftsinteressen unterworfen wird – zum langfristigen Nachteil der Wirtschaft selbst. Denn inzwischen hat sich gezeigt, dass auf lange Sicht gerade die Industrien erfolgreich sind, die innovative Umwelttechnologien und umweltgerechte Produkte entwickeln oder in ihren betrieblichen Abläufen nutzen. Diese Entwicklung möchten wir durch unsere Politik weiter unterstützen.

Prinzipien

Intakte Umwelt ist Grundrecht

Das Recht auf sauberes Wasser, saubere Luft, vitale Böden und ein gemeinwohlorientierter Zugriff auf Naturressourcen sind Teil der allgemeinen Menschenrechte, auch für kommende Generationen.

Übermäßige Regulierungen im Interesse von Verwaltung oder Industrie mit dem Vorwand des Umweltschutzes lehnen wir jedoch ab.

Mehr Transparenz und Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung

Viele der heutigen Umweltprobleme – vom Schrumpfen der Artenvielfalt bis zum Versagen der Atommülldeponierung – sind auch das Resultat einer Ohnmacht der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Interessen immer stärker mit dem Staat verflochtener Wirtschaftskräfte. Daher fordern wir beim Thema Umwelt mehr Transparenz im Handeln von Regierungen und Unternehmen und eine stärkere Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Entscheidungsprozessen.

Der freie und nutzerfreundliche Zugang zu Umweltinformationen ist eine wichtige Voraussetzung hierfür und muss weiter verbessert werden.

Nachhaltigkeit

Wir stehen für das Prinzip der Nachhaltigkeit. Darunter verstehen wir die Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft, die natürliche Ressourcen so nutzt und bewahrt, dass diese auch den nachfolgenden Generationen zur Verfügung stehen und der Artenreichtum unseres Planeten dauerhaft erhalten bleibt.

Hierzu ist ein bewusster und verantwortungsvoller Umgang mit den Naturressourcen und ihre faire Verteilung erforderlich. Bei nachwachsenden Ressourcen müssen Verbrauch und Regeneration im Gleichgewicht sein und bei endlichen Ressourcen ist eine Kreislaufwirtschaft oberstes Ziel.

Vernetzte Umweltpolitik

Wir setzen uns für eine Umweltpolitik ein, die mit allen Politikbereichen vernetzt ist. Umweltpolitik ist erfolgreicher, wenn die Interessen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und das Zusammenspiel unterschiedlicher Politikbereiche berücksichtigt werden. Hierzu gehört insbesondere die Verbindung der Umweltpolitik mit Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, der Gesundheitspolitik, der Landwirtschaft und der Energiewirtschaft.

Energiepolitik

Aufgrund der hohen Anzahl an Industriebetrieben in Baden-Württemberg ist eine gesicherte Energieversorgung besonders wichtig. Wir brauchen Lösungen, die für alle tragbar sind. Unser Ziel ist eine nachhaltige, sichere und kosteneffiziente Energieversorgung.

Dezentrale Energieversorgung

Ein wichtiges Merkmal zeitgemäßer Energiepolitik ist die Dezentralisierung der Energieerzeugung. Die Abhängigkeit von Großkraftwerken kann überwunden werden durch lokale Energiegewinnung aus umweltfreundlichen Quellen.

Da eine stärkere Dezentralisierung der Strom- und Wärmeerzeugung eine angepasste Infrastruktur voraussetzt, sind neue Speicher- und Verteilungstechnologien nötig. Wir werden deren Entwicklung und Einsatz verstärkt fördern.

Regenerative Energien

Um in Zukunft weniger von konventionellen Energieträgern abhängig zu sein, streben wir eine deutliche Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien sowohl im Strom- als auch im Wärmemarkt an.

Bei der Stromerzeugung wollen wir durch verstärkte Forschungsanstrengungen im Bereich der erneuerbaren und umweltverträglichen Energien und deren Technologien, z.B. Photovoltaik, Solar, Biomasse (aber keine Nahrungsmittel), Wind, Wasser, Geothermie u.v.m., Verbesserungen erreichen und die Gesamtkosten hierfür weiter senken.

Die Nutzung und Umdeklarierung von Lebensmitteln zur Biogasgewinnung lehnen wir ab.

Energieproduktion – ein zusätzliches Standbein für Landwirtinnen und Landwirte

Wir setzen uns für eine verstärkte und vielfältige Nutzung der lokalen Landwirtschaft zur Energieerzeugung ein. Dabei darf die Energieerzeugung aber nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion treten oder zu einer Verknappung von Lebensmitteln in anderen Teilen der Erde führen.

Wir werden die Forschung in diesem Bereich vorantreiben und die Förderung innovativer Modelle unterstützen.

Kostentransparenz

Traditionelle Energiegewinnung aus Kohle oder Kernspaltung erzeugt unabsehbare Langzeitkosten, die unter anderem durch Umweltschädigung und Lagerung radioaktiver Abfälle entstehen.

Bei der Bewertung neu zu errichtender Anlagen müssen diese Kosten für jede Bürgerin und jeden Bürger transparent mit in die Rechnung einbezogen werden und dürfen nicht später auf die Steuerzahlenden abgewälzt werden. Außerdem müssen die Betreiberfirmen der Kraftwerke verpflichtet werden, verursachte Schäden und unabsehbare Langzeitkosten zu tragen.

Ist die zukünftige Finanzierung dieser Kosten nicht abgesichert, darf ein solches Kraftwerk nicht gebaut werden. Auch im Hinblick auf Laufzeitverlängerungen müssen diese Kosten mit eingerechnet werden.

Risikobewertung

Die Bewertung der Risiken von sämtlichen Formen der Energiegewinnung muss auf eine einheitliche Basis gestellt werden. Zur Absicherung sämtlicher damit verbundenen Gefahren und eventueller Langzeitfolgen soll eine Haftpflichtversicherung für sämtliche Energiegewinnungsformen vorgeschrieben werden. Derzeit ist beispielsweise bei Kernkraftwerken die Höhe eines möglichen Schadensersatzes gedeckelt, wodurch das Haftungsrisiko letztlich bei den Steuerzahlenden liegt. Diese Marktverzerrung lehnen wir ab.

Fracking

Die Piratenpartei lehnt Fracking als Methode zur Gasförderung ab. Insbesondere setzen wir uns gegen die Förderung und die Erkundung von Gasvorkommen in der Bodenseeregion ein. Der Bodensee ist der größte Trinkwasserspeicher Europas, aus welchem fast fünf Millionen Menschen versorgt werden. Fracking ist ein großes Risiko für Grund- und Trinkwasser. Lässt man die Erkundung zu, so lässt sich eine spätere Förderung kaum noch verhindern.

Netzneutralität bei Energienetzen

Um für erneuerbare Energien einen diskriminierungsfreien Zugang zu garantieren, der nicht durch Monopolinteressen beeinflusst wird, streben wir eine eigentumsrechtliche Entflechtung der Energienetz-Infrastruktur an. Dazu gehört, die Netze zu einem großen Teil in die öffentliche Hand zu geben.

Mindestwirkungsgrad für neue Kraftwerke

Für neue Kraftwerke, die ihre Energie aus fossilen Energieträgern beziehen, soll ein dem Stand der Technik entsprechender Mindestwirkungsgrad vorgeschrieben werden. Damit wird erreicht, dass nur dann Großkraftwerke entstehen, wenn deren Abwärme sinnvoll genutzt werden kann.

Kein Ausstieg aus dem Ausstieg

Baden-Württemberg spielt als Standort von zwei Kernkraftwerksblöcken in Philippsburg und Neckarwestheim eine besondere Rolle bei Entscheidungen über die Zukunft der Kernenergie in Deutschland. Wir werden an dem beschlossenen Atomausstieg festhalten.

Neben den Gefahren der Kernkraft, der ungeklärten Endlagerfrage und dem immer knapper werdenden Uran wollen wir Piraten den Ausstieg aus der Kernenergie auch deshalb, weil in dieser eng mit dem Staat verbundenen Großindustrie Entscheidungen oft intransparent fallen.

Ein unnötig langes Festhalten an der Kernenergie schadet zudem der Weiterentwicklung der Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen. Letztere schafft Arbeitsplätze in mittelständischen Betrieben und im Handwerk und der Export solcher Technologien ist weniger bedenklich als der Export von Kernkraftwerkstechnologie.

Energieeinsparung

Wir setzen uns für Energie- und Ressourceneinsparungen ohne Verringerung von Lebensqualität ein, beispielsweise durch Wärmedämmung an Gebäuden, intelligente Steuerung des Energieeinsatzes in Gebäuden, in der Straßenbeleuchtung und im Autoverkehr, Stärkung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs und intelligente Technologien in der Produktion.

Intelligente Stromzähler

Intelligente Stromzähler können helfen, Lastspitzen zu vermeiden und das Verbrauchsverhalten der Endkundinnen und -kunden intelligent an das aktuelle Stromangebot und den -preis anzupassen. Dabei ist jedoch der Datenschutz zu beachten. Eine individuelle Erfassung und Speicherung des Stromverbrauchsverhaltens der Bevölkerung lehnen wir ab.

Green IT

Wir wollen ressourcen- und energiesparende Technologien im IT- und Kommunikationsbereich fördern. Zudem soll durch intelligenten Einsatz von IT auch in anderen Bereichen die Energieeffizienz erhöht werden. Dazu sollen z.B. für den Klimaschutz bestimmte Fördergelder in entsprechende Programme investiert werden.

Kommunale Energieversorgung

Wir setzen uns für ein Landesprogramm ein, das klare Signale zur energiewirtschaftlichen und klimawandelbezogenen Stärkung der Kommunen setzt. Es soll den Kommunen Instrumente an die Hand geben, mit denen Belastungen in allen Emissions- und Eingriffsbereichen (Abgase, Lärm, Licht, Bodenversiegelung) reduziert werden können.
Im kommunalen Bereich wollen wir öffentliche Gebäude enger mit der Energiegewinnung verbinden, wie dies bereits mit dem Programm „Klimaschutz Plus“ begonnen wurde. Das Ziel ist dabei, den Eigenverbrauch zu decken und Überschüsse ins öffentliche Netz einzuspeisen.

Klimaneutralität

Das Land Baden-Württemberg wird bis 2035 klimaneutral. Schon bis 2030 müssen die Treibhausgasemissionen um 88% gegenüber 2019 reduziert werden.

Naturressourcen und Immissionen

Gemeinsame Räume

Die bisherige Landschaftsplanung teilt öffentliche Räume starr in nutzbare und geschützte Räume ein. Wir setzen uns für ein flexibleres Schutzkonzept ein, das Aktivitäten erlauben kann, die den Schutz nicht gefährden. Außerdem sollen Schutzvorschriften auch in bisher ungeschützten Flächen eingeführt werden können, ohne diese für die Nutzung ganz sperren zu müssen.

Landesplanung

Im Landesplanungsgesetz streben wir anstelle einer Schwarz-Weiß-Regelung bei der Festlegung von Vorrangflächen für die Nutzung von erneuerbaren Energien eine abgestufte Regelung an, um den Kommunen mehr Autonomie bei der Festlegung dieser Flächen zu gewähren.

Langfristige Landschaftsplanung

Bei der Landschaftsplanung dürfen Nachhaltigkeit und Zukunftsgestaltung keine Lippenbekenntnisse bleiben, die den kurzfristigen Zielen einzelner Kommunen oder Regionen geopfert werden. Stattdessen muss die Landschaftsplanung langfristig angelegt sein. Die Interessen unterschiedlicher Kommunen müssen schon im Voraus durch Transparenz und Beteiligung effektiver als bisher berücksichtigt und koordiniert werden. Der nach wie vor weitgehend ungezügelte Flächenverbrauch in Baden-Württemberg muss durch eine Belohnung der Flächenschonung gestoppt werden. Dies kann etwa über Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen erfolgen.

Qualitativ orientierte Landwirtschaft

Wir unterstützen vorrangig eine qualitativ orientierte Landwirtschaft in kleineren Betrieben. Diese soll gegenüber industrieller Massenlandwirtschaft bevorzugt werden.

Landwirtschaft in unserem Bundesland hat nur eine Zukunft, wenn sie auf Qualität statt Quantität setzt. So können auch Synergien für Ökologie, Tourismus, Naherholung und die Gesellschaft insgesamt erzeugt werden.

Dazu wollen wir zum Beispiel in den Kommunen und Landkreisen Landschaftspflegegelder gezielter als bisher zur Förderung entsprechender Betriebe verwenden. Im Bund setzen wir uns zur Förderung einer qualitätsorientierten Landwirtschaft für eine entsprechende Reform der EU-Agrarsubventionen ein.

Lebensmittelerzeugung in der hiesigen Landwirtschaft muss primär auf den regionalen Markt setzen, mit gesunden und nachhaltig hergestellten Produkten.

Direkte und indirekte Subventionen für Fleischproduktion sollen an Mindeststandards zu Umweltschutz und Tierwohl gebunden sein:

  1. Förderung extensiver Fleischproduktion durch flächengebundene Tierhaltung)* statt Förderung von intensiver Fleischproduktion
  2. Stallbauförderung in Abhängigkeit von Tierwohlstandards
  3. Förderung von Futtermittelanbau in Abhängigkeit von einer umweltfreundlichen Stickstoffbillanz
  4. Investitionsförderung ist zu begrenzen auf Projekte zur Verbesserung von Standards im Umweltschutz und von Standards zugunsten des Tierwohls
  5. Keine Subventionen für Lebensmittelexporte außerhalb der EU bzw. Rückforderung der Subventionen in solchen Fällen
  6. Keine Subventionen für Betriebe, in denen nicht alle Mitarbeiter mindestens den Mindestlohn erhalten. Dies betrifft auch Werksverträge. Keine Ausnahmen sind gestattet.

)* Flächengebunde Tierhaltung legt – je nach Tierart – eine bestimmte Höchstzahl Tiere pro Hektar fest, die gehalten werden dürfen

Gentechnologie in der Landwirtschaft

Naturressourcen gehören allen. Patente auf Pflanzen und Tiere blockieren die Entwicklung der Wirtschaft, die Zugänglichkeit des Wissens und den allgemeinen Fortschritt der Menschheit zugunsten von Einzelinteressen.

Wir setzen uns für die Sammlung, Pflege und Weiterentwicklung tradierter Genbestände ein und unterstützen nachdrücklich eine ethisch verantwortete Grundlagenforschung im Bereich der Genetik.

Biodiversität

Wir setzen uns für die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt ein.

Dazu wollen wir die Biotopvernetzung fördern. Durch eine entsprechende Gestaltung der Flächennutzung werden isolierte Biotope durch Grünbrücken, Wassernetze oder zusätzliche Wege für Pflanzen und Tiere verbunden. Dabei soll auf landschaftliche Vielfalt statt auf monokulturelle Nutzung gesetzt werden.

Der Schadstoffeintrag aus Industrie, Verkehr und Landwirtschaft in natürliche Lebensräume muss reduziert werden.

Nationalpark Nordschwarzwald

Das Land Baden-Württemberg hat zum 1. Januar 2014 den Nationalpark Nordschwarzwald geschaffen. Dies ist ein wichtiges Projekt, damit das Land seinen Teil zum Umweltschutz und zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen kann. Die im Vorfeld getätigten Versprechen müssen nun eingehalten werden. Vor allem die langfristige Finanzierung sowie der Zugang für Besucherinnen und Besucher müssen gewährleistet sein. Der Managementplan muss so gestaltet werden, dass der Nationalpark sowohl Naturschutzgebiet als auch Naherholungsgebiet und nutzbarer Lebensraum für die Menschen bleibt.

Trinkwasserversorgung

Natürlich vorhandene Trinkwasservorräte müssen erhalten und gepflegt werden, etwa durch sorgfältige Auswahl und Kontrolle von Wasserschutzgebieten und durch die Förderung der Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser gerade auch im privaten Bereich.

Wir stellen uns gegen alle Versuche, z.B. Wasser für die Alltagsversorgung zu einer Handelsware in privatem Besitz zu machen. Deswegen setzen wir uns dafür ein, dass das Land Kommunen unterstützt, die ihre Trinkwasserversorgung wieder in die eigene Hand nehmen wollen.

Umweltgerechte Mobilität

Energieeffiziente, emissionsarme und raumschonende Mobilität im Interesse der Gesundheit Aller ist ein wesentliches Ziel piratiger Umweltpolitik. Wir setzen uns für die Förderung von Kleinwagen, Fahrrad und neuentwickelten Mobilitätshelfern im innerstädtischen Verkehr und im regionalen Nahverkehr ein.

Zu diesem Zweck möchten wir Kleinfahrzeuge bei der Gestaltung des innerstädtischen Parkraums bevorzugt behandeln, Straßen verstärkt für neuartige Mobilitätshelfer öffnen und Radwegenetze weiter ausbauen.
Um Menschen nicht vom Radfahren abzubringen lehnen wir eine Helmpflicht für Fahrradfahrerinnen und -fahrer ab.

Feinstaubbelastung

Am Stuttgarter Neckartor wird der EU-Jahresgrenzwert für die Belastung mit krebserregendem Feinstaub immer noch regelmäßig stark überschritten. Dies ist nicht nur ein Thema von Autoabgasen. Auch Bremsen- und Reifenabrieb oder Feinstaub aus Industrie- und Heizungsanlagen müssen auf den Prüfstand.

Wir setzen uns im Interesse der Gesundheit aller Einwohnerinnen und Einwohner für die Förderung des ÖPNV, für die Förderung der Schiene im Gütertransport, für regionale Wirtschaftskreisläufe ohne lange Transportwege und für neue Konzepte im Individualverkehr ein. Weitgehend wirkungslose Alibimaßnahmen wie die sogenannten Feinstaubplaketten und Umweltzonen lehnen wir dagegen ab.

Lichtverschmutzung

Der Himmel gehört allen, auch bei Nacht. Und damit das so bleibt, fordern wir eine landesweite Einschränkung von vermeidbaren Lichtemissionen. Eine Ausnahmeregelung für Veranstaltungen und Kunstprojekte muss missbrauchssicher gestaltet werden. Auch die Lichtüberflutung der außerstädtischen Landschaft möchten wir im Interesse der Umwelt im Sinne des natürlichen Tages- und Nachtrhythmus von Tier, Mensch und Natur vermindern.

Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz und Umweltinformationsrechte

Verbraucherinnen- und Verbraucherinformationen verbessern

Wir wollen das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) des Landes so stärken, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen, beispielsweise zu belasteten Lebensmitteln, auf gut zugänglichen Plattformen rasch und einfach auffinden können, ohne sie erst in aufwändigen Auskunftsprozessen anfordern zu müssen.

Verbraucherzentralen stärken

Verbraucherzentralen spielen eine wichtige Rolle in der Beratung von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Die Einschränkung der Arbeit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg durch restriktive Mittelzuweisungen und die einseitige Orientierung an kurzfristig denkender Nachfrageförderung lehnen wir ab.

Wir unterstützen insbesondere die Verbraucherzentralen in ihrer Ablehnung „der gläsernen Konsumierenden“ und bei der Verteidigung der Datenschutzinteressen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir wollen einen Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz, der das Recht auf umfassende Information verbindet mit einem Verbandsklagerecht zur Durchsetzung von Verbraucherinnen- und Verbraucherinteressen.

Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen

Obwohl Jahr für Jahr sehr viele Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben, kontrolliert werden, ändert sich nichts an den hohen Beanstandungsquoten. Kontrollen, deren Ergebnisse von Konsumentinnen und Konsumenten nicht eingesehen werden können, wirken nicht abschreckend. Statt stärkerer Kontrollen müssen Mängel öffentlich nachvollziehbar sein, um durch Transparenz diese abschreckende Wirkung zu erreichen. So wird auch Druck auf die Verkaufsstellen ausgeübt, ihre Lieferantinnen und Lieferanten sorgfältiger auszuwählen.

Wir fordern ein frei zugängliches Informationssystem, um eine verlässliche Einsicht in die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen zu gewähren.

Verbraucherinnen- und Verbraucherinformationen vor Ort durch Smiley-System

In Dänemark ist ein Smiley-System bereits erfolgreich etabliert. Damit ist für Kundinnen und Kunden direkt – beispielsweise vor Restaurants, Eisdielen oder Supermärkten – ersichtlich, ob Hygienevorschriften und Lebensmittelgesetze eingehalten werden. Die Kundschaft kann auf Hygieneverstöße reagieren, was bisher bei uns nicht möglich ist. Negativ bewertete Betriebe haben durch die Kundinnen- und Kundenreaktion und Folgekontrollen die Möglichkeit und vor allem die Motivation, Mängel zu beseitigen und sich positive Smileys zu verdienen.

Die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen sollen künftig in Baden-Württemberg anhand unterschiedlicher Smileys zeitnah und gut sichtbar an der Eingangstür angebracht werden, um Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich zum Informationssystem im Internet direkt vor Ort zu informieren.

Transparente Kennzeichnung von Lebensmitteln

Die von der Lebensmittelindustrie auf der Vorderseite von Verpackungen bevorzugte Nährwertkennzeichnung mit Prozentangaben und beliebig wählbaren Portionsgrößen trägt nicht dazu bei, Verbraucherinnen und Verbrauchern sinnvolle Informationen an die Hand zu geben. Besonders irreführend ist die Angabe des prozentualen Anteils am Tagesbedarf. Diese kann prinzipiell vielen Personengruppen wie zum Beispiel Kindern nicht gerecht werden.
Anstatt auf der Vorderseite verschleiernde Angaben anzubringen, ist eine sinnvolle, einheitliche Kennzeichnung zu verwenden. Diese muss sich auf feste Portionsgrößen von 100g/ml entsprechend der Nährwertangaben auf der Rückseite beziehen.

Ausbau des Landesumweltinformationsgesetzes

Das Umweltinformationsgesetz Baden-Württemberg soll weiterentwickelt werden zur Grundlage einer umfassenden Dienstleistung für Bürgerinnen und Bürger. Umweltinformationen sind nach unserer Auffassung eine Bringschuld: Behörden müssen vorliegende Informationen von sich aus und nicht erst auf Anfrage bereitstellen. Die Veröffentlichung muss dabei unter freien Lizenzen und in offenen Dateiformaten erfolgen. Bürgerinnen und Bürger sollen auf einem Portal mit übergreifenden Suchfunktionen einfachen Zugang zu diesen Daten erhalten.

Unabhängige LUBW

Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) verfügt bereits über umfangreiche Datenbanken zu Umweltthemen. Deren Bereitstellung ist jedoch durch technische Einschränkungen und nur teilweise legitime Schutzinteressen Dritter erheblich beschnitten. Deshalb fordern wir, die Unabhängigkeit der LUBW zu stärken, damit sie ihre Aufgaben als zentrale Einrichtung zur Erhebung, Sammlung, Auswertung und Veröffentlichung von Umweltdaten besser wahrnehmen kann. Die Ergebnisse müssen unter Nutzung von freien Lizenzen und offenen Dateiformaten veröffentlicht werden.

Verbandsklagerecht

Baden-Württemberg ist eines der wenigen Bundesländer, das in seinem Landesnaturschutzgesetz kein Verbandsklagerecht für Umweltverbände enthält. Schon mit dem Bundesnaturschutzgesetz von 2002 und verbessert mit dem von 2010 ist die Verbandsklage zwar auch bei uns möglich, jedoch nur bei Klageanlässen, die den Bund betreffen.

Wir möchten das Verbandsklagerecht im Landesnaturschutzgesetz einführen, um die Einflussmöglichkeiten von Umweltschutzverbänden zu stärken.